Dauergrabpflege

Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Was aber geschieht, wenn man sich um die Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern kann – weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht mehr zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab?

Für diese Fälle können Sie vorsorgen: mit der Dauergrabpflege. Dieses spezielle Serviceangebot Ihres Friedhofsgärtners können Sie flexibel nach Ihren individuellen Wünschen gestalten. Ein Vertrag über Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes.

Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Sitz Hannover, ist in Niedersachsen bis auf im Regierungsbezirk Weser-Ems, und in ganz Sachsen-Anhalt zuständig.

In Zusammenarbeit mit rund 400 friedhofsgärtnerischen Betrieben bieten wir Ihnen seit 1968 treuhänderisch abgesicherte Dauergrabpflegeverträge an.

Informationen und wissenswertes erfahren Sie auch unter:

www.dauergrabpflege-info.de  

„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.“
Immanuel Kant